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Das Landgericht Wuppertal hat entschieden, dass der Hersteller eines Kraftfahrzeugs mit dem Dieselmotor EA 189 EU 5, in welchem eine Software zur Abgassteuerung implementiert ist, die im normalen Straßenverkehr zu erhöhten Stickoxidemissionen führt, zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs verurteilt wird. Es wird festgestellt, dass sich der Hersteller mit der Rücknahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |