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Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in jeweils nicht geringer Menge. Einer der Angeklagten wurde zudem wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |