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Ein Schaden ist bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich in ihm eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich ein Kraftfahrzeug zu Reparaturzwecken in einer Werkstatt befindet, dort an Diagnose- und Ladegeräte angeschlossen ist, die Zündung eingeschaltet ist und Softwarearbeiten durchgeführt werden, da sich hierbei die spezifischen Gefahren der Fahrzeugelektrik verwirklichen können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |