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Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist ausgeschlossen, wenn gelegentlich Cannabis konsumiert und dieser Konsum nicht vom Fahren eines Kraftfahrzeugs getrennt wird. Ein rein passiver Cannabiskonsum kann bei nachgewiesenen THC- und THC-COOH-Werten ausgeschlossen werden. Ein mehr als einmaliger, gelegentlicher Konsum kann angenommen werden, wenn ein unerfahrener Konsument kurz nach dem Konsum unter Drogeneinfluss fährt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |