|
Ein Anspruch auf Ersatz der merkantilen Wertminderung besteht auch für unfallgeschädigte Polizeifahrzeuge neueren Datums. Eine Umrüstung dieser Fahrzeuge für den privaten Gebrauch ist mit überschaubarem Aufwand möglich, und es kommt regelmäßig zu Versteigerungen, bei denen sich der Minderwert realisieren kann. Die Wertminderung tritt bereits mit der Beschädigung ein, unabhängig davon, ob das Fahrzeug zeitnah veräußert oder weiterbenutzt wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |