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Die in den Entscheidungen des Tribunal Supremo vom 11. März 2020 (167/2020; Roj: STS 735/2020) und 23. Juli 2021 (561/2021, Roj: STS 3068/2021) für Art. 1101 CC statuierte Ausnahme vom Grundsatz der Relativität der Verträge, wonach bei einem Verbrauchsgüterkauf der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüsteten Fahrzeuges ausnahmsweise auch den mit dem Fahrzeughersteller konzernmäßig verbundenen Hersteller des in dem Fahrzeug verbauten und mit der Abschalteinrichtung manipulierten Motors auf Ersatz derjenigen Schäden in Anspruch nehmen kann, die auf der Vertragswidrigkeit des hergestellten Fahrzeugs beruhen, ist nicht auf die Ansprüche des Käufers auf Rückwicklung des Vertrages gemäß Art. 1124 CC bzw. gemäß Art. 1303 CC übertragbar. (Leitsätze des Gerichts) |