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Der Käufer eines Kraftfahrzeugs ist nicht verpflichtet, das ihm ohne Vorlage des Kfz-Briefs angebotene Fahrzeug abzunehmen, da ohne gleichzeitige Übergabe des Kfz-Briefs das Fahrzeug mangelhaft ist. Die Übergabe der üblichen Fahrzeugpapiere ist unter der Geltung der Neufassung des § 434 BGB bei einem Kfz-Kauf als Fall des § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 BGB anzusehen. Der Käufer ist infolgedessen berechtigt, die Abnahme sowie die Kaufpreiszahlung gemäß §§ 273, 320 BGB zu verweigern. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |