|
Für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich. Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals oder neu eingestellt wird, darf kein Fahrzeug führen, bis die Einstellphase nach ärztlicher Einschätzung durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage abgeschlossen ist. Eine solche abgeschlossene Einstellphase war im maßgeblichen Zeitpunkt nicht gegeben, wenn die Langzeitzuckerwerte noch nicht zufriedenstellend waren und eine Intensivierung der Therapie besprochen wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |