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Ein auf § 826 BGB gestützter Schadensersatzanspruch im Kontext eines behaupteten "Abgasskandals" ist mangels ausreichend substantiiertem, nachvollziehbarem und prüfbarem Vortrag zu anspruchsbegründenden Tatsachen abzuweisen. Es fehlt insbesondere an fahrzeugspezifischen Erläuterungen, warum und inwieweit ein Mangel konkret bei dem streitgegenständlichen PKW vorliegen soll. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |