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Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass eine Klage auf Kaufpreiserstattung und Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten wegen eines mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgestatteten PKW der Marke W (VW U 2.0 l TDI) im Rahmen des Dieselskandals teilweise begründet ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |