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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn die Kraftfahreignung aufgrund gelegentlicher Einnahme von Cannabis zu verneinen ist, weil zwischen Konsum und Fahren nicht getrennt wird. Dies ist der Fall, wenn ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehr geführt wird und der festgestellte THC-Wert den Grenzwert erheblich übersteigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |