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Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Verurteilung beruht auf Feststellungen zu einer Blutalkoholkonzentration von 1,36 Promille, einem "Kavalierstart" an einer Ampel und einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit, die bis zum Unfall beibehalten wurde, um zu imponieren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |