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Ein Fahrzeug, dessen Motor mit einer Software ausgestattet ist, die auf dem Prüfstand ein anderes Motorprogramm als im Normalbetrieb abspielt, um geringere Stickstoffoxidwerte zu erzielen, ist mangelhaft. Dies rechtfertigt den Rücktritt vom Kaufvertrag und die Rückabwicklung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW sowie Zahlung einer Nutzungsentschädigung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |