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Die Grundsätze der Prospekthaftung finden auf den Pkw-Kauf keine Anwendung, da für Pkw zahlreiche Informationsmöglichkeiten bestehen und der Schutz des Vertrauens in Prospektangaben im Kaufrecht hinreichend durch das Gewährleistungsrecht sichergestellt wird. Ein Schadensersatzanspruch wegen Betruges (§ 263 StGB) scheidet mangels schlüssiger Darlegung einer aktiven Täuschungshandlung, einer Garantenstellung bei Unterlassen und fehlender Stoffgleichheit zwischen Vermögensvorteil und Vermögensschaden aus. Europarechtliche Vorschriften wie die Richtlinie #####/####/EG und die EG-FGV stellen keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dar, die einen individuellen Schadensersatzanspruch begründen könnten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |