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Ein Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB steht dem Kläger im VW-Abgasskandal zu, da die im Motor EA 189 verwendete Software eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand optimiert und im normalen Fahrbetrieb die Abgasrückführungsrate verringert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |