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Ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs ist ausgeschlossen, wenn die Neulieferung eines typengleichen Fahrzeugs unmöglich ist, da das Modell nicht mehr hergestellt wird und Nachfolgemodelle aufgrund geänderter Motorisierung, neuer Bauweise und Einhaltung höherer Abgasnormen nicht als gleichartig und gleichwertig anzusehen sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |