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Ein Hersteller wird im Rahmen des VW-Abgasskandals zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt, da in dem Fahrzeug eine Motorsteuerung installiert ist, die die Abgaswerte unzulässig manipuliert. Es wird festgestellt, dass sich der Hersteller mit der Entgegennahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet und für weitere Schäden aus der manipulierenden Motorsoftware haftet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |