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Das Landgericht Dortmund hat festgestellt, dass der Fahrzeughersteller (Beklagte zu 2) dem Kläger Schadensersatz für Schäden zu bezahlen hat, die aus der Manipulation des Fahrzeugs resultieren. Der Kläger verfolgte deliktische Schadensersatzansprüche gegen die Herstellerin wegen der Softwaremanipulation eines Dieselmotors des Typs EA 189, die den Stickoxidausstoß im Prüfstand beeinflusst. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |