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Das Landgericht Düsseldorf hat die Beklagte zur Rückzahlung des Kaufpreises für einen PKW VW Golf Style 1.6l TDI (Motor EA 189) abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs verurteilt. Der Kläger hatte einen Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung durch den Einbau einer Software, die Abgaswerte manipuliert und das Fahrzeug als nicht Euro-5-konform erscheinen lässt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |