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Der Fahrer eines Krankentransportfahrzeugs verletzt seine vertragliche Pflicht nicht, wenn er eine agile Patientin, die selbstständig in ein in offensichtlicher Schräglage befindliches Fahrzeug eingestiegen ist, zunächst von Krücken und Tasche befreit und diese verstaut, bevor er die Patientin anschnallt oder die Tür schließt. Er darf davon ausgehen, dass eine Person, die eigenständig im Fahrzeug Platz nimmt, auch eigenständig sitzen bleiben kann, bis er die Gepäckstücke verstaut hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |