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Ein HWS-Schleudertrauma ersten Grades kann unfallbedingt wahrscheinlich sein, wenn es innerhalb weniger Wochen vollständig abklingt und keine Folgeschäden hinterlässt. Eine Ursächlichkeit des Verkehrsunfalls für ein zwei Wochen nach dem Unfall festgestelltes Vorhofflimmern und einen Schlaganfall ist nicht feststellbar, wenn die Wahrscheinlichkeit eines solchen Zusammenhanges äußerst gering ist und konkurrierende Ursachen als ungleich wahrscheinlicher anzusehen sind. Auch nach der Beweiserleichterung gemäß § 287 ZPO bedarf es der Feststellung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs; eine bloße Möglichkeit stellt bei weitem keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |