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Wird ein Oldtimer als 'Zustand 1' beworben und verkauft, obwohl er erhebliche Mängel wie nicht originale Teile, Unfallschäden und Verformungen aufweist, die dem Verkäufer als Fachmann bekannt waren, liegt eine arglistige Täuschung vor. In diesem Fall ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung entbehrlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |