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Der Angeklagte wurde wegen Mordes in zwei tateinheitlich verwirklichten Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in sechs tateinheitlich verwirklichten Fällen, der gefährlichen Körperverletzung in zwei tateinheitlich verwirklichten Fällen und des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen und die Fahrerlaubnisbehörde angewiesen, für die Dauer von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |