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Die Rechtsbeschwerde ist zur Fortbildung des materiellen Rechts zuzulassen, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, für die Auslegung von Rechtssätzen und die rechtsschöpferische Ausfüllung von Gesetzeslücken Leitsätze aufzustellen und zu festigen. Eine solche klärungsbedürftige Rechtsfrage besteht in der Frage, ob es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem stationären Lasermessgerät TraffiStar S 350 um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem stationären Lasermessgerät TraffiStar S 350 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |