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Ein Versicherungsnehmer hat gegen seinen Rechtsschutzversicherer einen Anspruch auf Deckungsschutz für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auf Neulieferung oder Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Fahrzeugkaufes im Abgasskandal, wenn hinreichende Erfolgsaussichten für die Rechtsverfolgung gegen den Fahrzeughersteller oder -händler bestehen. Dies ist der Fall, wenn die Rechtsfragen noch nicht geklärt sind und ein erheblicher Sachmangel nicht von vornherein ausscheidet, da nicht sicher ist, ob ein Softwareupdate den Mangel endgültig behebt und keine weiteren Nachteile entstehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |