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Ein Dieselfahrzeug, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zur Manipulation von Abgaswerten ausgestattet ist, weist einen Sachmangel auf, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Verkäufer gerät mit der Rücknahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug, wenn er auf die Rücktrittserklärung lediglich ein Software-Update anbietet, dessen Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt noch nicht erfolgt ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |