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Ein Fahrzeug, dessen Software den Stickoxidausstoß im Prüfstand beeinflusst und im Fahrbetrieb einen höheren Ausstoß verursacht, ist mangelhaft im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB. Dem Käufer ist es unzumutbar, sich auf eine Nachbesserung einzulassen, wenn ein Vertrauensverlust in die Redlichkeit des Herstellers besteht und begründete Zweifel am Nachbesserungserfolg bestehen, auch wenn das KBA die technische Lösung freigegeben hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |