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Das Landgericht Köln hat mehrere Angeklagte wegen einer Vielzahl von Straftaten, darunter schwerer Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl, verurteilt. Ein Angeklagter wurde zudem der Gefährdung des Straßenverkehrs, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz schuldig gesprochen, wobei die Verwaltungsbehörde angewiesen wurde, ihm vor Ablauf von einem Jahr keine Fahrerlaubnis zu erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |