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Das Landgericht Paderborn hat festgestellt, dass eine Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, die Kosten für die Fertigung eines Stichentscheids freizustellen, der im Rahmen einer Deckungsanfrage zum VW-Abgasskandal erstellt wurde. Dies gilt hinsichtlich des Deckungsschutzes für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Schadensersatzansprüchen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |