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Ein Rücktritt vom Kaufvertrag über ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits ein vom Kraftfahrt-Bundesamt freigegebenes Software-Update erfolgreich aufgespielt wurde und der Käufer nicht darlegen und beweisen kann, dass der Mangel fortbesteht oder neue Mängel infolge der Nachbesserung aufgetreten sind. Auf eine mögliche Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe kommt es dann nicht mehr an, wenn durch das Software-Update ein vorliegender Mangel behoben wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |