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Ein Pkw, der eine vorschriftswidrige Abschalteinrichtung enthält, ist mangelhaft, da er nicht die übliche Beschaffenheit hinsichtlich gesetzmäßiger Prüfung und Zulassung aufweist. Das arglistige Verschweigen dieses Mangels durch den Hersteller, dessen Kenntnis und Vorsatz seiner Organmitglieder und Mitarbeiter zuzurechnen sind, berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung. Eine spätere behördliche Genehmigung einer Nacherfüllungsmöglichkeit steht einem bereits wirksam erklärten Rücktritt nicht entgegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |