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Ein Anspruch auf Nachlieferung eines Neufahrzeugs aus der aktuellen Produktion ist wegen Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, wenn dem Verkäufer die Beschaffung mangelfreier Fahrzeuge derselben Gattung zum Zweck der Nachlieferung unmöglich ist und auf dem freien Markt geeignete Fahrzeuge nicht verfügbar sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |