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Ein Fahrzeug, das die Euro-5-Abgasnorm im tatsächlichen Fahrbetrieb wegen manipulierender Software nicht erfüllt, ist mangelhaft (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB). Die vom Käufer begehrte Nachlieferung eines mangelfreien, fabrikneuen und typengleichen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers ist jedoch nicht vom Nacherfüllungsanspruch gemäß § 439 Abs. 1 BGB umfasst, wenn die ursprüngliche Serie nicht mehr produziert wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |