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Das Landgericht Paderborn hat im Rahmen des sogenannten "VW-Abgasskandals" die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw Skoda Superb mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 angeordnet. Der Verkäufer wurde zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt und in Annahmeverzug festgestellt. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung war entbehrlich, da der Kläger von der Beklagten zu 2) betrogen worden sei und diese derzeit keine Nachbesserung anbiete. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |