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Ein PKW mit dem Motortyp EA 189, der aufgrund einer Software die Stickoxid-Werte im Prüfstandlauf niedriger misst als im realen Betrieb, weist bei Gefahrübergang einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf, da er nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann. Eine Frist zur Nacherfüllung ist in diesem Fall entbehrlich und die Pflichtverletzung ist nicht unerheblich, was einen wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag ermöglicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |