|
Das Landgericht Wuppertal hat die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 EUR5 angeordnet, in das eine Software eingespeist wurde, die im Prüfstandmodus eine erhöhte Abgasrückführung bewirkt, im Normalbetrieb im Straßenverkehr jedoch nicht, und die vom Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |