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Die Angeklagten A., B. und D. werden wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit dem Herstellen einer Brandflasche zu einer Freiheitsstrafe von jeweils vier Jahren verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten A. in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Die Angeklagte C. wird wegen Beihilfe zur versuchten schweren Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |