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Ein Sachmangel, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen berechtigt, liegt vor, wenn sich die Heckscheibe vom Verdeck eines Cabriolets löst und das Fahrzeug dadurch undicht wird. Die Argumentation des Verkäufers, es handele sich um einen altersüblichen Zustand, ist unbeachtlich. Der Käufer kann in diesem Fall die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |