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Eine Erstzulassung sagt grundsätzlich nichts über das tatsächliche Alter eines Fahrzeugs aus; sie beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug erstmals zum öffentlichen Verkehr zugelassen oder in Betrieb genommen wurde. Auch ein Fahrzeug mit Erstzulassung kann ein neues Fahrzeug sein, wenn es seit seiner Herstellung nicht in Gebrauch gewesen ist. Nur bei einem als "fabrikneu" verkauften Fahrzeug stellt eine längere Standzeit als 12 Monate einen Mangel dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |