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Der Angeklagte wird wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |