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Die Entscheidung befasst sich mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Online-Kaufvertrag über ein Elektrofahrzeug. Insbesondere wird die Frage behandelt, ob das Fehlen eines Hinweises auf die Möglichkeit des telefonischen Widerrufs, die Suggestion eines Formzwangs sowie unzureichende Informationen zu Teilsendungen und dem Beginn der Widerrufsfrist die Verlängerung der Widerrufsfrist bewirken. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |