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Eine Klage wegen des sog. "Abgasskandals" bietet hinreichende Erfolgsaussicht, wenn die Voraussetzungen einer möglichen Haftung des Fahrzeugherstellers aus § 826 BGB durch gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind. Ein verpflichtender Rückruf indiziert zwar eine unzulässige Abschalteinrichtung, für eine Haftung wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung müssen jedoch weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |