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Die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV sind Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, die das Interesse des Fahrzeugkäufers wahren, nicht durch den Kaufvertragsabschluss eine Vermögenseinbuße zu erleiden, weil das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweist. Ein Sachvortrag zur Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) ist nicht "ins Blaue hinein" gehalten, wenn die Existenz der Funktion unstreitig ist und es nur um technische Einzelheiten geht, deren Kenntnis der Partei fehlt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |