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Die Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus liegen vor, wenn ein dringender Tatverdacht wegen schwerer Straftaten, wie Mord und schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, durch umfangreiche Ermittlungsergebnisse belegt ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |