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Gewährleistungsrechtliche Ansprüche gegen den Fahrzeughersteller scheiden aus, da dieser nicht der Verkäufer ist. Eine Übereinstimmungsbescheinigung stellt keine Garantie dar, und die Prospekthaftung für Kapitalanlagen ist auf den Pkw-Kauf nicht übertragbar. Der Umstand, dass die Abgasrückführung temperaturabhängig gesteuert wird ("Thermofenster"), genügt für sich genommen nicht für die Annahme einer sittenwidrigen Schädigung; hierfür ist vielmehr das Bewusstsein der handelnden Personen, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden und den Gesetzesverstoß billigend in Kauf zu nehmen, erforderlich, wofür die Klägerin darlegungs- und beweispflichtig ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |