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Die Anforderungen an die Darlegungslast eines nicht sachkundigen Käufers hinsichtlich der Mangelhaftigkeit einer Sache sind im Kaufrecht geringer als bei Ansprüchen aus § 826 BGB. Für einen Anspruch aus § 826 BGB ist ein im Einzelnen substantiierter Vortrag zu den engen Tatbestandsvoraussetzungen zu fordern, insbesondere zu einem bewussten Einsetzen einer unzulässigen Abschalteinrichtung durch den Hersteller. Das Vorhandensein einer bestimmten Schadstoff- und Abgasstrategie in einem Motortyp bedeutet nicht, dass diese in allen Fahrzeugtypen mit diesem Motor als unzulässig einzustufen ist, insbesondere wenn das KBA nur bestimmte Varianten und Produktionszeiträume betroffen sieht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |