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Das OLG Hamm hat die Berufung des Klägers gegen die Klageabweisung des Landgerichts zurückgewiesen. Der Kläger hatte Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Kauf eines gebrauchten Dieselfahrzeugs und dem Vorwurf unzulässiger Abschalteinrichtungen (Thermofenster, Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung) geltend gemacht. Er rügte eine fehlerhafte Würdigung der sekundären Darlegungslast der Beklagten und eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |