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Das OLG Hamm hat die Berufung eines Klägers gegen die Abweisung seiner Schadensersatzklage im Dieselskandal zurückgewiesen. Der Kläger hatte die Beklagte wegen arglistiger Täuschung und des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen, insbesondere der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, in einem Dieselmotor auf Schadensersatz in Anspruch genommen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |