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Ein Schadensersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller wegen einer sittenwidrigen Schädigung im Diesel-Abgasskandal setzt eine ausreichende Darlegung von Umständen voraus, die die Annahme einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung rechtfertigen. Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einem Thermofenster stellt für sich genommen keine sittenwidrige Handlung dar, wenn der Einsatz nicht als besonders verwerflich dargelegt wird und kein amtlicher Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |