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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) setzt hinreichend substantiierten und auf das konkret streitgegenständliche Fahrzeug bezogenen Sachvortrag voraus, der auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung schließen lässt; die hohe Schwelle der Sittenwidrigkeit ist nicht automatisch überschritten, wenn einzelne Mechanismen der Motorsteuerung mangelhaft sind. Vorschriften der EG-FGV und der VO 715/2007/EG sind keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |